Einschreibung
Sie haben es nun fast geschafft. Sie haben sich orientiert, ausgewählt und sich erfolgreich beworben. Mit dem Zulassungsbescheid teilt Ihnen die Hochschule mit, welche Unterlagen zur Einschreibung nocht benötigt werden.
Wenn Sie die Zulassung annehmen, werden Sie in dem von Ihnen gewählten Studiengang eingeschrieben und so „ordentliches Mitglied der Hochschule“. Nach der Einschreibung erhalten Sie vom Studierendensekretariat der Hochschule Ihre sog. Immatrikulationsunterlagen, die in der Regel Ihren Studierendenausweis, Studienbescheinigungen sowie meist auch ein Semesterticket für die Fahrt mit dem Öffentlichen Personennahverkehr beinhalten. Auch erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie Ihr Studium beginnen, z.B. in Form von Einführungsveranstaltungen, die Sie vor dem eigentlichen Studienbeginn mit Ihrem Fach, der Hochschule sowie Ihren Mitstudierenden vertraut machen.
Wenn Sie Ihr Fach wechseln wollen, muss die Einschreibung geändert werden. Die Einschreibung für mehr als einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur zulässig, wenn das gleichzeitige Studium in den verschiedenen Studiengängen für eine angestrebte berufliche Qualifikation oder aus wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen zwingend erforderlich ist. Das Recht der Studierenden, Lehrveranstaltungen in Studiengängen zu besuchen, für welche sie nicht eingeschrieben sind, bleibt unberührt, soweit das Studium der dafür eingeschriebenen Studierenden nicht beeinträchtigt wird.
Es gibt eine spezielle „Ordnung über die Einsschreibung der Studierenden“, die insbesondere die Rückmeldung und Beurlaubung, die Einschreibung ausländischer und staatenloser Studienbewerberinnen und -bewerber, die Zulassung von Gasthörerinnen und -hörern sowie das Verfahren der Einschreibung regelt
Rückmeldung
Will der eingeschriebene Studierende im folgenden Semester weiterstudieren, so muss sie bzw. er den Rückmeldebeitrag in der gesetzten Frist einzahlen. Bei Überschreitung der Frist wird eine Säumnisgebühr erhoben.